Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der ONEFRAME Media GmbH, Mannheim
Stand: Oktober 2025
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die die ONEFRAME Media GmbH, Mannheim (nachfolgend „ONEFRAME Media“) mit ihren Kunden schließt, sofern es sich bei diesen um Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt).
(2) ONEFRAME Media schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss als Unternehmer zu handeln.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ONEFRAME Media ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn ONEFRAME Media in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen mit der Leistungserbringung beginnt.
§ 2 Leistungen von ONEFRAME Media / Mitwirkung des Kunden
(1) ONEFRAME Media erbringt individuelle Beratungs-, Kreativ- und Agenturdienstleistungen im Bereich der Content-Produktion, Social-Media-Betreuung, Markenstrategie und begleitenden Kommunikationsmaßnahmen (nachfolgend „Leistungen“ genannt). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien.
(2) ONEFRAME Media schuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein Werkvertrag vereinbart wurde, die Erbringung von Dienstleistungen, nicht jedoch das Erreichen eines bestimmten Erfolges (z. B. Reichweite, Umsatz, Follower-Zuwachs oder vergleichbare Kennzahlen).
(3) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben vollständig und fristgerecht bereitzustellen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung, bleibt der Vergütungsanspruch von ONEFRAME Media unberührt.
(4) ONEFRAME Media ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten Dritter oder Subunternehmer zu bedienen.
(5) ONEFRAME Media behält sich im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB vor.
(6) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Markenkennzeichen etc.) selbst verantwortlich und stellt ONEFRAME Media von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung von Schutzrechten entstehen könnten.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation von Leistungen auf der Website oder in Angeboten stellt kein bindendes Angebot im rechtlichen Sinne dar.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder elektronische Annahme eines individuellen Angebots von ONEFRAME Media durch den Kunden, insbesondere durch digitale Signatur, Bestätigung per E-Mail oder sonstige eindeutige Annahmeerklärung.
(3) ONEFRAME Media bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss in Textform. Der Vertragstext einschließlich der AGB wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
(4) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung der Leistungen von ONEFRAME Media erfolgt nach Maßgabe der jeweils im Angebot vereinbarten Konditionen.
(2) Je nach Vereinbarung kann die Vergütung insbesondere erfolgen als
a) einmalige Setup Fee mit anschließendem monatlichen Retainer,
b) Performance-basierte Vergütung mit monatlichem Basisretainer oder
c) ausschließlich monatlicher Retainer.
(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und sind in Euro (€) angegeben.
(4) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von ONEFRAME Media sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(5) ONEFRAME Media ist berechtigt, Zahlungen per SEPA-Lastschrift einzuziehen. Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, sind binnen drei Werktagen auszugleichen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit der Zusammenarbeit wird individuell zwischen den Parteien vereinbart und ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Zusammenarbeit jeweils automatisch um den zuletzt vereinbarten Zeitraum, sofern sie nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens einem Monat vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt wird.
(3) Jede Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail).
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 6 Erfüllung
(1) ONEFRAME Media wird die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt erbringen.
(2) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden oder sonstiger Umstände, die aus der Sphäre des Kunden stammen, bleibt der Vergütungsanspruch von ONEFRAME Media unberührt.
(3) ONEFRAME Media ist berechtigt, zur Qualitätssicherung erstellte oder betreute Inhalte im Namen des Kunden zu prüfen oder anzupassen, sofern dies zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich ist.
§ 7 Verzug / Rücktritt
(1) Leistungsverpflichtungen von ONEFRAME Media beginnen erst nach Eingang der vereinbarten Zahlung und Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Materialien.
(2) Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist ONEFRAME Media berechtigt, die Leistungserbringung bis zur Begleichung offener Beträge auszusetzen.
(3) Befindet sich der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug, ist ONEFRAME Media berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und Schadensersatz in Höhe der bis zum nächstmöglichen ordentlichen Beendigungszeitpunkt fälligen Vergütung zu verlangen, abzüglich ersparter Aufwendungen.
§ 8 Haftung
(1) ONEFRAME Media haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ONEFRAME Media nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In letzterem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für übernommene Garantien bleibt unberührt.
§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) ONEFRAME Media behält sämtliche Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Inhalten, Konzepten, Strategien, Entwürfen und sonstigen Arbeitsergebnissen, soweit diese nicht ausdrücklich auf den Kunden übertragen werden.
(2) Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn erstellten und veröffentlichten Inhalten, soweit dies zur vertraglichen Verwendung erforderlich ist.
(3) Rohmaterialien (z. B. unbearbeitete Videoaufnahmen) verbleiben im Eigentum und in der Verfügungsmacht von ONEFRAME Media, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(4) Eine Weitergabe, Bearbeitung oder kommerzielle Wiederverwendung der von ONEFRAME Media entwickelten Inhalte durch den Kunden oder Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von ONEFRAME Media unzulässig.
(5) Verstöße gegen diese Bestimmungen können von ONEFRAME Media mit einer angemessenen, im Einzelfall festzusetzenden und im Streitfall gerichtlich überprüfbaren Vertragsstrafe geahndet werden.
§ 10 Referenznutzung
(1) Der Kunde räumt ONEFRAME Media das Recht ein, im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit die Zusammenarbeit unter Nennung des Kundennamens sowie unter Verwendung von Logos, Zitaten, Bild- und Videomaterial (sofern öffentlich zugänglich oder im Rahmen der Zusammenarbeit entstanden) als Referenz zu nennen.
(2) Diese Nutzung ist zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt und erfolgt ausschließlich zu Marketing- und Präsentationszwecken.
§ 11 Datenschutz
(1) Der Kunde versichert, bei der Datenweitergabe an ONEFRAME Media die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Sofern eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) erforderlich ist, wird der Kunde ONEFRAME Media hierauf vor Beginn der Leistungserbringung hinweisen.
(3) ONEFRAME Media haftet nicht für Datenschutzverstöße, die auf unzureichende oder fehlerhafte Angaben des Kunden zurückzuführen sind.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
(2) Individuelle Vereinbarungen und Angebote haben Vorrang vor diesen AGB.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Mannheim.